DataProSec GmbH
Regalwand mit Aktenordnern, kühles Streiflicht auf den Ordnerrücken

Akte 02GoBD-Verfahrensdokumentation

Sind Ihre Daten fit für die Steuerprüfung?

Neben der Kassenführung prüfen Betriebsprüfer auch die ordnungsgemäße Buchführung und die dazugehörige Dokumentation. Wir erstellen oder aktualisieren Ihre GoBD-Verfahrensdokumentation — vom Belegeingang bis zur Vernichtung.

Akte 01Grundlagen

Was die GoBD verlangt.

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff beinhalten die Rechte und Pflichten im Umgang mit digitalen Buchführungsdaten.

01

Für wen gilt sie?

Für alle Buchführungs- und Aufzeichnungspflichtigen. Nicht nur für Buchführungspflichtige, sondern auch für alle, die eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen — auch wenn dort keine doppelte Buchführung vorgeschrieben ist.
02

Seit wann gilt sie?

Veröffentlicht mit Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 14.11.2014, gültig für Veranlagungsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen. Abgelöst wurden damit die GDPdU (2001) und die GoBS (1995).
03

Was passiert bei Verstößen?

Verstöße gegen GoBD-Regelungen führen nicht zwangsläufig zu Konsequenzen, soweit die geforderte Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit nicht beeinträchtigt wurde. Wird die Buchhaltung jedoch verworfen, ist mit nicht unerheblichen Hinzuschätzungen zu rechnen.
Belegstapel am Dokumentenscanner im Büro

Akte 02Datensicherheit

Was einmal gebucht ist, bleibt nachweisbar.

Datensicherheit und Unveränderbarkeit müssen bei der elektronischen Datenerfassung und Aufzeichnung nach den Vorgaben der Finanzbehörden gegeben sein. Damit werden die Konformitätsanforderungen der Finanzverwaltung an den Einsatz von IT bei der Buchführung und bei sonstigen Aufzeichnungen konkretisiert.

Akte 02 — Unveränderbarkeit ist der Kern der GoBD

Akte 03Vorgehen

Wie wir Ihre Verfahrens­dokumentation erstellen.

Gerade bei kleinen Betrieben sind im Unternehmen oft nur Vorsysteme vorhanden — Auftragskalkulation, Leistungserfassung, Rechnungsschreibung und Belegeingang —, während Buchhaltung und Steuererklärungen beim Steuerberater liegen. Dann reicht die Darstellung der Vorsysteme, des Belegeingangs und der Schnittstelle zum Steuerberatungsbüro.

  1. 01

    Systeme aufnehmen

    Alle relevanten Systeme werden aufgelistet und die entsprechenden Programmdokumentationen beziehungsweise Bedienungsanleitungen zusammengetragen.

  2. 02

    Ablauf beschreiben

    Der Ablauf der Belegverarbeitung und Buchhaltung im konkreten Unternehmen wird beschrieben — samt der Frage, ob Bearbeitungsschritte im Haus erfolgen oder ausgelagert sind, etwa an den Steuerberater.

  3. 03

    Belegfluss festlegen

    Der gesamte Belegfluss von der Belegentstehung beziehungsweise vom Belegeingang über die geordnete und sichere Ablage bis zur Vernichtung nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen wird definiert und beschrieben.

  4. 04

    Dokumentation zusammenführen

    Unternehmens-, Anwender-, technische und Betriebsdokumentation werden zu einer Verfahrensdokumentation zusammengeführt, die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit belegt.

Der Fokus liegt auf den Belegen

Die Belegablage muss so organisiert sein, dass alle handels- und steuerrechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Dabei wird zwischen drei Belegarten unterschieden:

  1. 01Belege, die originär in Papierform vorliegen bzw. empfangen werden
  2. 02Papierbelege, die anschließend eingescannt (digitalisiert) werden — papierloses Büro
  3. 03Belege, die originär in digitaler Form vorliegen bzw. empfangen werden — papierloses Büro

Für die Prozessbeschreibung hilfreich

  • Organisation des Belegeingangs und der Belegidentifikation
  • Sicherstellung der Vollständigkeit der gesammelten Belege
  • Ordnungssystem und Ablageort der Belege
  • Handhabung von konventionellen Papierbelegen und originär digitalen Belegen
  • Schutz vor unbefugtem Zugriff oder Verlust
  • Verantwortlichkeiten für die Belegablage
  • Belegübergabe an die unternehmensinterne Buchführung oder die Steuerberatungskanzlei
  • Sicherstellung, dass Belege ordnungsgemäß nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet werden — und nicht eher
  • Sicherstellung, dass alle am Belegprozess Beteiligten die vorgenannten Punkte kennen
DatenschutzorganisationGoBD-VerfahrensdokumentationDSB-SchulungDatenschutzauditPapierloses BüroErsetzendes ScannenDigitales ArchivProzessoptimierungProjektmanagementBetriebsrat-BegleitungDatenschutzorganisationGoBD-VerfahrensdokumentationDSB-SchulungDatenschutzauditPapierloses BüroErsetzendes ScannenDigitales ArchivProzessoptimierungProjektmanagementBetriebsrat-Begleitung
Akte 04Bestandteile

Die vier Teile — und die Kasse.

Die Verfahrensdokumentation muss den Prozess im Bereich der Buchführung erläutern, um dem Buchführungsgrundsatz der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit gerecht zu werden. Der Prozess ist hier der Weg der Belege von ihrer Entstehung bis zu einem eventuellen Aufruf durch einen Betriebsprüfer.

01

Unternehmensdokumentation

Allgemeine Beschreibung des Unternehmens und der Geschäftsprozesse.

  • Unternehmensgröße, -sitz und Mitarbeiteranzahl
  • Organisatorischer Aufbau des Unternehmens
  • Verteilung der Verantwortlichkeiten
  • Auflistung der Tätigkeitsbeschreibung
Akte 05Fragen

GoBD, kurz erklärt.

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff — kurz GoBD — beinhalten die Rechte und Pflichten im Umgang mit digitalen Buchführungsdaten. Sie haben die früheren GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen, 2001) und GoBS (Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme, 1995) abgelöst.

Akte 06Nächster Schritt

Vor der Prüfung ist es billiger als danach.

Schicken Sie uns Ihre bestehende Dokumentation — oder sagen Sie uns, dass es noch keine gibt. Wir sehen uns an, was fehlt, und machen Ihnen ein konkretes Angebot.

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Roswitha Nadolny · DataProSec GmbH
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